ELTERNARBEIT AN DER MICHELSENSCHULE

„Gemeinsam gestalten“

Wir Eltern haben eine Reihe von Möglichkeiten, uns an der Schule unserer Kinder zu engagieren und die Schule aktiv mitzugestalten:

Elternvertreter in den Klassen

Alle zwei Jahre wählen die Eltern jeder Klasse zwei Elternvertreter aus ihren Reihen, die Ansprechpartner für Eltern, Schülerinnen und Schüler ihrer Klasse, Schnittstelle zu den Lehrkräften und zur Schulleitung sind. Aus diesen gewählten Elternvertretern setzt sich der Schulelternrat zusammen.

Schulelternrat (SER)

Die Aufgaben des Elternrats werden im Nds. Schulgesetz genau dargestellt. Für die Vertreter der Eltern im Schulvorstand ist der Schulelternrat das Wahlgremium. Der Schulelternrat der Michelsenschule trifft sich drei bis vier Mal im Jahr, um gemeinsam aktuelle Themen und Anliegen zu erörtern. Auch werden dort Berichte aus anderen Gremien (z.B. aus Fachkonferenzen oder dem Kreiselternrat) vorgetragen.

Die Zusammenarbeit im Schulelternrat bietet die Chance, sich untereinander über Klassengrenzen hinweg kennenzulernen, gemeinsam Ideen zu entwickeln und an deren Umsetzung mitzuwirken.

Aufgabenbereiche des Schulelternrates / der ElternvertreterInnen:

  • Mitgestaltung der Schulpolitik: Eine Auswahl der Themen an denen die Elternschaft der Michelsenschule bereits beteiligt war und ist: Diskussion über das Schulprogramm, Leitbild der Schule, Evaluationsprozess, Mitwirkung am Präventionsprogramm (Gewalt- und Drogenprävention, Medien), Einführung der Tablets in Klassenstufe 7 u.v.m.
  • Unterstützung bei Infoveranstaltungen, Anmeldetagen und Einschulung der Fünftklässler
  • Durchführung von Elternabenden und Eltern-Stammtischen
  • Teilnahme an Fach- und Klassenkonferenzen
  • Teilnahme an den Gesamtkonferenzen der Schule

„Die Gesamtkonferenz (§ 34 NSchG) ist das Gremium, in dem alle an der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule Beteiligten (…) in pädagogischen Angelegenheiten zusammenwirken. Die Gesamtkonferenz entscheidet insbesondere über das Schulprogramm und die Schulordnung sowie über Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung, für Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.“  vgl. §34 NSchG

  • Mitarbeit im Schulvorstand der Michelsenschule:

„Dem Schulvorstand obliegt die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten (§38 a Abs. 3 NSchG). Der Schulvorstand entscheidet u. a. über den von der Schulleitung aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Schulpartnerschaften, die Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen, für die Werbung und das Sponsoring in der Schule und für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3 NSchG.“ vgl. §38a NSchG

Zusätzlich gibt es regelmäßige Treffen des Vorstands des Schulelternrates bzw. der Elternvertreter im Schulvorstand, um bestimmte Themen oder Fragen für den Gesamtelternrat ausführlicher vorzubereiten

Mitarbeit in der Cafeteria

Seit dem Schuljahr 2005/2006 gibt es an der Michelsenschule eine von Eltern betriebene Cafeteria. Mit Beginn eines neuen Schuljahres freuen sich die Mitglieder des Cafeteria Teams auf weitere Mütter, Väter und Großeltern, die sich bereit erklären, in der Cafeteria zu helfen.

Engagieren Sie sich mit uns für alle MichelsenschülerInnen und sprechen Sie uns an.

Kontakt

Vorsitzende des Schulelternrates ist zur Zeit Nadine Böger, 2. Vorsitzender ist Maik Polej. Sie können den Schulelternrat über folgende E-Mail erreichen: schulelternrat@michelsen.schule.

Hier finden Sie die Geschäftsordnung unseres Schulelternrates